1. Wann kann ich mich zum Führerschein anmelden?
2. Was brauche ich für die Anmeldung in der Fahrschule?
3. Was brauche ich für den Führerscheinantrag?
4. Was benötige ich, wenn ich bereits einen Führerschein habe (außer Mofa25)?
5. Ist es egal, welches Passfoto ich nehme?
6. Wo mache ich den Sehtest?
7. Wo / wann kann ich den „Erste-Hilfe-Kurs“ machen?
8. Wann kann ich frühestens an der Theorieprüfung teilnehmen?
9. Wie viele Fehlerpunkte darf ich bei der Theorieprüfung höchstens haben?
10. Wann kann ich die Theorieprüfung wiederholen?
11. Wie lange ist eine bestandene Theorieprüfung gültig?
12. Wann kann ich frühestens an der praktischen Prüfung teilnehmen?
13. Wie lange dauert die praktische Prüfung?
14. Wann kann ich die praktische Prüfung wiederholen?
15. Wie lange dauert die Probezeit?
16. Was passiert mit meiner Probezeit, wenn ich im Straßenverkehr auffällig werde?
17. Wie ist der Ablauf eines Aufbauseminars für Probeführerscheinbesitzer?
18. Wie kann ich „Punkte“ abbauen?
1. Wann kann ich mich zum Führerschein anmelden?
Frühestens sechs Monate vor Erreichen des klassenspezifischen Mindestalters kannst du dich in unserer Fahrschule anmelden.
2. Was brauche ich für die Anmeldung in der Fahrschule?
Nichts Bestimmtes, bloß etwas Zeit für ein persönliches Gespräch, um alle deine Fragen zu klären.
3. Was brauche ich für den Führerscheinantrag?
Du brauchst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles, biometrisches Passfoto, einen Sehtest (nicht älter als 6 Monate) sowie die Teilnahmebescheinigung an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder eine andere gleichwertige Ausbildung. Bei den Lkw-Klassen wird der Nachweis über einen vollwertigen „Erste-Hilfe-Kurs“ benötigt. Bei der Anmeldung zur Mofa25-Prüfbescheinigung wird lediglich ein Passfoto benötigt.
4. Was benötige ich, wenn ich bereits einen Führerschein habe (außer Mofa25)?
Du brauchst bei der Anmeldung für eine andere Führerscheinklasse (außer Lkw-Klassen) i. d. R. keinen Nachweis über „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ mehr. Ansonsten brauchst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles Passfoto und einen Sehtest (nicht älter als 6 Monate).
5. Ist es egal, welches Passfoto ich nehme?
Nein, das Passfoto sollte folgenden Angaben entsprechen: Foto neueren Datums, keine Kopfbedeckung, biometrisch, Halbprofil, Maße: 35 x 45 mm. Am einfachsten ist es, wenn du dem Fotografen sagst, dass du ein Foto für den Führerschein benötigst.
6. Wo kann ich einen Sehtest machen?
Bei jedem amtlich anerkannten Optiker oder Augenarzt. Der Sehtest sollte bei der Anmeldung nicht älter als 6 Monte sein.
7. Wo / wann kann ich den „Erste-Hilfe-Kurs“ machen?
In der Regel werden Kurse jedes Wochenende vom Roten Kreuz, Malteser Hilfswerk oder privaten Anbietern (z.B. M.A.U.S) angeboten. Wo und wann die nächsten Kurse stattfinden, erfährst du bei uns.
8. Wann kann ich frühestens die Theorieprüfung absolvieren?
Frühestens drei Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen).
9. Wie viele Fehlerpunkte darf ich bei der Theorieprüfung höchstens haben?
Du darfst für die Klassen B, A1 und A2 höchstens 10 Fehlerpunkte machen, für die Mofa-Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt.
10. Wann kann ich die Theorieprüfung wiederholen?
Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine Theorieprüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit, wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung, gibt es nicht mehr.
11. Wie lange ist eine bestandene Theorieprüfung gültig?
Deine bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Du solltest daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung auch deine praktische Prüfung ablegen, ansonsten verfällt dein Antrag und die Anerkennung der bisherigen Ausbildung.
12. Wann kann ich frühestens an der praktischen Prüfung teilnehmen?
Frühestens ein Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen).
13. Wie lange dauert die praktische Prüfung?
In der Regel zwischen 45-75 Minuten, je nach Führerscheinklasse.
14. Wann kann ich die praktische Prüfung wiederholen?
Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine praktische Prüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit, wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung, gibt es nicht mehr.
15. Wie lange dauert die Probezeit?
Für die Führerscheinklassen M, L oder T gibt es keine Probezeit. Ansonsten gilt: Die Probezeit beginnt, wenn du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (der Klassen A, A1, B) erwirbst und endet nach zwei Jahren (sofern du während deiner Probezeit keine Auffälligkeiten zeigst).
16. Was passiert mit meiner Probezeit, wenn ich im Straßenverkehr auffällig werde?
Es kommt darauf an, wie schwer das Verkehrsvergehen war. In der Regel wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF bzw. Nachschulung) angeordnet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre, auf insgesamt vier Jahre. Solltest du nicht am Aufbauseminar teilnehmen (oder die festgelegte Frist versäumen), wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.
17. Wie ist der Ablauf eines Aufbauseminars für Probeführerscheinbesitzer?
Das Seminar dauert ca. zwei bis vier Wochen und wird als Gruppenseminar durchgeführt. Darin enthalten sind vier Sitzungen und eine Fahrprobe. Eine Sitzung dauert 135 Minuten.
18. Wie kann ich „Punkte“ abbauen?
Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe „Verwarnung“ (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.