Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von
2 Jahren Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur
eine praktische Prüfung erforderlich.
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu.Alles Klar!Mehr Informationen