„Pädagogik“ und „Verkehrsverhalten“ sind neben „Fahrzeugtechnik“, „Recht“ und eigenem praktischem Fahren wichtige Bestandteile der fünfmonatigen Ausbildung an der Fahrlehrerfachschule. Danach folgen mindestens viereinhalb Monate in einer amtlich anerkannten Ausbildungsfahrschule wie z. B. der Fahrschule STRÖKER.
Auszubildende Fahrlehreranwärterinnen und –anwärter müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um den Beruf ergreifen zu können:
- Sie müssen mindestens 22 Jahre alt sein (Ausbildung kann bereits mit 21 Jahren begonnen werden),
- Sie müssen geistig, körperlich und fachlich geeignet sein,
- Sie haben mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach abgeschlossener, qualifizierter Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung ( z. B. Fachabitur oder allg. Abitur),
- Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klassen A2, BE und CE,
- Sie verfügen über ausreichende Fahrpraxis der Fahrzeugklasse für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll.
Möchten Sie nun Ihre Karriere als Fahrlehrer/in starten?
Dann machen Sie sich bitte noch einige weiterführende Gedanken und beantworten sich selbst folgende Fragen:
- Können und möchten Sie mit hauptsächlich jungen Menschen umgehen und diese ein Stück weit erziehen?
- Fühlen Sie sich wohl dabei und fällt es Ihnen leicht, vor Gruppen zu sprechen?
- Sind Sie bereit, unregelmäßige Arbeitszeiten, vorwiegend in den Nachmittags- und Abendstunden, in Kauf zu nehmen?
- Wollen Sie einer fast ausschließlich sitzenden Tätigkeit nachgehen, die wenig Spielraum für körperlichen Ausgleich lässt?
Wollen Sie Ihre Zukunft als Fahrlehrer/in nun wirklich starten, ist folgendes zu tun:
Suchen Sie sich eine Ausbildungsstätte (Fahrlehrerfachschule), bei der Sie den theoretischen Teil Ihrer Ausbildung absolvieren möchten. Gerne empfehlen wir Ihnen ein entsprechendes Institut.
Anschließend können Sie bei uns ihr Praktikum absolvieren. Wir sichern Ihnen eine umfassende Hospitation zu und begleiten Sie bei Ihren ersten Schritten in der Ausbildungspraxis als Fahrlehrer/in
Machen Sie jetzt den ersten Schritt und starten Sie in Ihre Fahrlehrer-Karriere!
Was kostet die Fahrlehrerausbildung?
Die Kosten für die Ausbildung an einer Fahrlehrerfachschule belaufen sich insgesamt auf ungefähr 6.000 – 7.000 Euro.
Darin enthalten sind die 5-monatige Ausbildungsphase in der Fahrlehrerfachschule, die Reflexionswochen während der praktischen Ausbildungsphase sowie die Gebühren für Ämter und Prüfungen.
Zur Finanzierung der Ausbildung bieten sich zwei grundsätzliche Optionen:
- Sie zahlen die Ausbildung selbst oder
- Sie werden von einem Kostenträger gefördert.
Sofern es sich bei der gewählten Fahrlehrerfachschule um einen zertifizierten Bildungsträger nach AZAV handelt, kann die Finanzierung über Bildungsgutscheine wie z. B. der Bundesagentur für Arbeit, den Jobcentern und ARGEN sowie der Rentenversicherung erfolgen.
Weitere Möglichkeiten, um Fahrlehrerlehrgänge zu besuchen und zu finanzieren, wäre der BFD (Berufsförderungsdienst der Bundeswehr) oder die Beantragung eines „Meister-BAföG“.
Falls keine der oben aufgeführten Maßnahmen in Frage kommt, sollte man nicht versäumen, auch private Finanzierungsmöglichkeiten über die eigene Bank bzw. die Ausbildungsfahrschule zu prüfen.
Sprechen Sie uns an!