- Nur mit Klasse B
- Ab 18 Jahre
- Keine Befristung der Besitzdauer
- Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg, betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.