Klasse BE

 

  • Nur mit Klasse BDruck
  • Ab 18 Jahre
  • Keine Befristung der Besitzdauer
  • Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg, betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.